Informationen für Bauherren zur BaustellV

Bei der Vorbereitung einer Baumaßnahme hat der Bauherr viele Dinge zu berücksichtigen. Von der Planung über die Baufinanzierung bis hin zu den erforderlichen Genehmigungen ...

Leider wird dabei oft ein erhebliches Haftungsrisiko für  Bauherren übersehen:

Seit dem 1.7.1998 gilt in Deutschland die Baustellenverordnung (BaustellV) und setzt damit die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um.


Sie enthält  Mindestanforderungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes auf Baustellen.


Der Bauherr trägt für sein Bauvorhaben die Verantwortung und ist durch die Verordnung verpflichtet, bei der Planung und der Ausführung, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen.


Nur die wenigsten Bauherren verfügen selber über die dazu erforderliche Qualifikation. Sie sollten sich daher frühzeitig durch einen Fachmann für Arbeitssicherheit beraten lassen. Nur eine rechtzeitige Beauftragung und Beteiligung während der Planung erfüllt alle Anforderungen aus der BaustellV.


Weitere Informationen können Sie bei den Landesämtern für Arbeitsschutz finden. In Berlin ist das LAGetSi und in Brandenburg das LAfA zuständig.


Wichtiger Hinweis:

Die Baustellenverordnung gilt auch für kleine Baustellen und bei Sanierungsmaßnahmen. Werden dort mehrere Arbeitgeber (es zählen auch Nachunternehmer und Selbständige) tätig, muss sogar ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator  (SiGeKo) eingesetzt werden.