Leistungsübersicht SiGeKo


           
Bezüglich der Verbesserung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle und bei späteren Arbeiten am Gebäude (z. B. Reinigung, Instandhaltung, ...) ergeben sich viele Leistungen, die durch den SiGeKo erbracht werden können:
 
 - Beratung des Bauherren

 - Unterstützung und Koordinierung der bei der Planung
   beteiligten Fachleute

 - Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen

 - Erstellung von Unterlagen zu späteren Arbeiten am
   Gebäude

 - Mithilfe bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur
   Vermeidung zusätzlicher Kosten für erforderliche
   Arbeitsschutzmaßnahmen. (z. B. gemeinsame Nutzung von
   Gerüsten, besondere Schutzmaßnahmen beim Umgang mit
   Gefahrstoffen ... )

 - Mithilfe bei der Erstellung von Bauzeitenplänen

 - Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze
   nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes

 - Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Arbeitsschutz-
   maßnahmen der Arbeitgeber und Unternehmer ohne
   Beschäftigte

 - Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
   an den die tatsächlichen Bauablauf

 - Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu (z. B.
   durch Teilnahme an den Bausitzungen)

 - Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen
   Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
   (z. B. durch gemeinsame Baustellenbegehungen)

 - Mithilfe beim Erstellen der Vorankündigung (soweit
   erforderlich)