Leistungsübersicht SiGeKo
Bezüglich der Verbesserung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle und bei späteren Arbeiten am Gebäude (z. B. Reinigung, Instandhaltung, ...) ergeben sich viele Leistungen, die durch den SiGeKo erbracht werden können: |
- Beratung des Bauherren |
- Unterstützung und Koordinierung der bei der Planung beteiligten Fachleute |
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen |
- Erstellung von Unterlagen zu späteren Arbeiten am Gebäude |
- Mithilfe bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen. (z. B. gemeinsame Nutzung von Gerüsten, besondere Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen ... ) |
- Mithilfe bei der Erstellung von Bauzeitenplänen |
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes |
- Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Arbeitsschutz- maßnahmen der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte |
- Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes an den die tatsächlichen Bauablauf |
- Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu (z. B. durch Teilnahme an den Bausitzungen) |
- Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (z. B. durch gemeinsame Baustellenbegehungen) |
- Mithilfe beim Erstellen der Vorankündigung (soweit erforderlich) |